NEBENKOSTENÜBERSICHT UND WEITERE INFORMATIONEN GEMÄSS § 30  KONSUMENTENSCHUTZGESETZ

KAUF-, MIET- UND HYPOTHEKARDARLEHENSVERTRÄGE

I. KAUFVERTRÄGE:

1.

Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
3,5 %
2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1 %
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters, sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals, bzw.Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde;Aufschließungskosten und Kosten der Baufreimachung des Grundstückes), sowie Aufschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.)
7. Vermittlungsprovision (Höchstprovision) bei Kauf, Verkauf und Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
Unternehmen aller Art
Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert bis öS 500.000,--/EUR 36.336,42
von öS 500.000,-- bis öS 666.666,--/EUR 36.336,42 bis EUR 48.448,51

ab öS 666.666,--/EUR 48.448,51
(jeweils zuzüglich 20 % MWSt)





je 4 %
öS 20.000,-/EUR 1.453,46
je 3 %

II. MIETVERTRÄGE:

  • Vergebührung des Mietvertrages (§§ 33 TP 5 GebG)  1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (incl. MWSt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde besteht eine feste Gebühr von öS 180,--/EUR 13,08.

  • Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Vertragserrichters.

  • Vermittlungsprovision:

Vermittlung durch einen Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.

Höchstprovision zuzüglich 20 % MWSt bei Vermietung von Haupt oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

 

Vertragsdauer Vermieter Mieter

unbefristete Zeit/Frist mehr als drei Jahre

3 Bruttomietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

3 Bruttomonatsmietzinse

Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre

 

bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

 

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2 Bruttomietzinse

 

Ergänzung auf 3 Bruttomietzinse

Frist weniger als 2 Jahre

 

bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre

 

bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

 

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1 Bruttomietzins

 

Ergänzung auf 2 Bruttomietzinse

 

Ergänzung auf 3 Bruttomietzinse

Untermietverträge über einzelne Wohnräume 1 Bruttomietzins 1 Bruttomietzins

 

Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Höchstprovision zuzüglich 20 % MWSt bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
Vertragsdauer Vermieter Mieter
unbefristete Zeit/Frist mindestens 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen 2 Bruttomonatsmietzinse
Frist weniger als 2 Jahre

 

 

bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre

2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen

 

 

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1 Bruttomonatsmietzins

 

 

Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmiet- zinse

 

Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen der selben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht vereinbart werden darf.

III. HYPOTHEKARDARLEHEN:

1. Vergebührung des Darlehensvertrages (§ 33 TP 8 GebG.)
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre
0,8 %
1,5 %
2. Grundbuchseintragungsgebühr 1,2 %
3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6 %
4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
5. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
6. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
7. Provision: Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5 % der Darlehenssumme nicht übersteigen.

 

 


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