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NEBENKOSTENÜBERSICHT UND
WEITERE INFORMATIONEN GEMÄSS § 30 KONSUMENTENSCHUTZGESETZ
KAUF-, MIET- UND
HYPOTHEKARDARLEHENSVERTRÄGE
I. KAUFVERTRÄGE:
1. |
Grunderwerbsteuer vom Wert der
Gegenleistung
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) |
3,5 % |
| 2. |
Grundbucheintragungsgebühr
(Eigentumsrecht) |
1 % |
| 3. |
Kosten der Vertragserrichtung und
grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters, sowie
Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren |
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| 4. |
Verfahrenskosten und
Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) |
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| 5. |
Förderungsdarlehen bei
Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der
laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals,
bzw.Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf
Übernahme eines Förderungsdarlehens. |
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| 6. |
Allfällige Anliegerleistungen laut
Vorschreibungen der Gemeinde;Aufschließungskosten und Kosten der Baufreimachung des
Grundstückes), sowie Aufschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.) |
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| 7. |
Vermittlungsprovision
(Höchstprovision) bei Kauf, Verkauf und Tausch von Liegenschaften oder
Liegenschaftsanteilen
Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
begründet wird
Unternehmen aller Art
Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert bis öS 500.000,--/EUR 36.336,42
von öS 500.000,-- bis öS 666.666,--/EUR 36.336,42 bis EUR 48.448,51
ab öS 666.666,--/EUR 48.448,51
(jeweils zuzüglich 20 % MWSt) |
je 4 %
öS 20.000,-/EUR 1.453,46
je 3 % |
II. MIETVERTRÄGE:
Vergebührung des Mietvertrages (§§ 33 TP 5
GebG) 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (incl.
MWSt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen
Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde besteht eine feste
Gebühr von öS 180,--/EUR 13,08.
Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des
jeweiligen Vertragserrichters.
Vermittlungsprovision:
Vermittlung durch einen
Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in
dem sich der Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision zuzüglich 20
% MWSt bei Vermietung von Haupt oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und
Geschäftsräumen aller Art. |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
unbefristete
Zeit/Frist mehr als drei Jahre |
3 Bruttomietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
3
Bruttomonatsmietzinse |
Frist mindestens
2, höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder
unbestimmte Zeit |
3 Bruttomietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen
------------------------ |
2 Bruttomietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomietzinse |
| Frist weniger als 2
Jahre
bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
3 Bruttomietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen
------------------------
------------------------ |
1 Bruttomietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomietzinse
Ergänzung auf 3 Bruttomietzinse |
| Untermietverträge
über einzelne Wohnräume |
1 Bruttomietzins |
1 Bruttomietzins |
| Vermittlung durch
Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der
Mietgegenstand befindet. |
Höchstprovision
zuzüglich 20 % MWSt bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art. |
| Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
| unbefristete
Zeit/Frist mindestens 2 Jahre |
2
Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen |
2
Bruttomonatsmietzinse |
| Frist weniger als 2
Jahre
bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen
-------------------------------- |
1 Bruttomonatsmietzins
Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmiet- zinse |
Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume,
Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist,
und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen der selben Regelung
wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des
betreffenden Gebäudes ist. Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis
zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der
Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die
Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von
Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die
Höhe des Mietzinses nicht vereinbart werden darf.
III. HYPOTHEKARDARLEHEN:
| 1. |
Vergebührung des Darlehensvertrages (§ 33 TP 8
GebG.)
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre |
0,8 %
1,5 % |
| 2. |
Grundbuchseintragungsgebühr |
1,2 % |
| 3. |
Allgemeine Rangordnung für die
Verpfändung |
0,6 % |
| 4. |
Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem
Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters |
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| 5. |
Barauslagen für Beglaubigungen und
Stempelgebühren laut Tarif |
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| 6. |
Kosten der allfälligen Schätzung laut
Sachverständigentarif |
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| 7. |
Provision: Vermittlung im Zusammenhang mit einer
Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf
die Provision oder sonstige Vergütung 5 % der Darlehenssumme nicht übersteigen. |
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